AGB's
Allgemein
Alle Angebote und Leistungen der Mosaik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Formulierungen und mündliche Nebenabreden sind nur dann verbindlich gültig, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigen. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die AGB werden vom Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt.
Abschluss einer Veranstaltungsvereinbarung
Sie können eine Veranstaltung persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Buchungsbestätigung zustande, die wir Ihnen unverzüglich zusenden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Die Personen, die in der Buchungsbestätigung angegeben sind, zuzüglich der evtl. am Veranstaltungstag zusätzlich teilnehmenden Personen sind maßgeblich für die Rechnungsstellung. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt, von allen an der Veranstaltung teilnehmenden Personen.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung. überweisen Sie den Rechnungsbetrag umgehend innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungseingang auf unser Konto. Eine Bezahlung der Leistungen vor Ort in Form von Bargeld ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Leistungen
Der Veranstalter ist aus wichtigem Grund, soweit dies nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wird, berechtigt, Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Maßnahme/Freizeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Tritt in Folge dessen eine erhebliche Änderung der Maßnahme bzw. Freizeitleistung ein, ist der Teilnehmer berechtigt, soweit möglich, kostenfrei umzubuchen oder vom geschlossenen Vertrag ohne Kosten zurückzutreten. Der Veranstalter verpflichtet sich, seine Teilnehmer bei Eintritt derartiger Umstände unverzüglich zu unterrichten. Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unseren Leistungsbeschreibungen.
Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
Die Teilnehmerzahl, die in der Buchungsbestätigung angegeben wird, ist maßgeblich für die Planung und Organisation des Events. Diese Teilnehmer sowie eventuell hinzukommende Personen werden in Rechnung gestellt.
Sie können jederzeit vor Beginn von der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir können als Ersatz für unsere Aufwendungen und Vorkehrungen eine Entschädigung verlangen, die sich entsprechend nachstehender Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zur Veranstaltung in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschalisiert:
- ab 14. Tag vor dem gebuchten Termin 60 %
- ab 7. Tag vor dem gebuchten Termin 80 %
- bei Rücktritt durch Nichtantritt am Buchungstag 100%
Nehmen Sie nach der Buchung Änderungen vor, können wir Ersatz für hierfür entstandene Mehrkosten verlangen. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis zu 2 Wochen vor Beginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den eingezahlten Preis unverzüglich zurück.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen in Folge vorzeitigen Abbruchs der Teilnahme einer Veranstaltung (z.B. der Kunde ist den Anforderungen des Kurses leistungsmäßig nicht gewachsen) oder aus sonstigen persönlichen Gründen nicht in Anspruch, kann keine Kostenerstattung gewährleistet werden. Durch ein Zuspätkommen kann die Veranstaltung nicht im ursprünglichen Umfang geleistet werden (z.B. durch das zeitliche Verschieben der Gesamtveranstaltung). Die Mosaik GmbH ist berechtigt, das Programm in Absprache mit dem Kunden so umzugestalten, dass das gebuchte oder abgewandelte Programm im gebuchten Zeitraum durchgeführt werden kann. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung oder Änderung des Teilnehmerbetrages.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg.
Stand: 21.09.2010
Anweisungen der Mitarbeiter
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen oder bei nachhaltigen Störungen des Ablaufs (davon ausgehende Gefährdung der Kursteilnehmer) ist der Veranstalter berechtigt, den / die Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises.
Verantwortung der Teilnehmer
Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich und haftet für seine körperliche Unversehrtheit selbst. Im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung empfehlen wir die vorherige Rücksprache mit einem Arzt und auch der Mosaik GmbH. Wer das Gruppenleben in grober Weise stört oder nachhaltig gegen die Weisungen der Betreuer verstößt, kann durch diese nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Maßnahme ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an jeglichen Angeboten der Mosaik GmbH unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist nicht gestattet. Jegliche Zuwiderhandlung wird mit dem sofortigen Ausschluss aus der Veranstaltung geahndet. Es besteht hier kein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbetrages.
Datenerhebung und -verwertung
Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, allen elektronischen Medien ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können.
Haftung des Veranstalters
Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer erlebnisorientierten bzw. erlebnispädagogischen Maßnahme mit Abenteuercharakter beteiligen. Die Risiken sind vielfältig und auch durch sorgfältige Vorbereitung nie ganz auszuschließen. Der Haftungsmaßstab orientiert sich deshalb an diesen Gegebenheiten.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Gewährleistung der sicherheitsrelevanten Aspekte. Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Voraussetzung für eine Teilnahme von nicht voll geschäftsfähigen Personen ist die Vorlage einer schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Bei Schulklassen, Gruppen u. ä. mit minderjährigen Teilnehmern haften die gesetzlichen Vertreter für die vertretenen Teilnehmer.
Körper- und Sachschäden sind dem Veranstalter unverzüglich bis spätestens 14 Tage nach Veranstaltung mitzuteilen. Grundsätzlich kann die Mosaik GmbH, soweit kein grob fahrlässiger Tatbestand vorliegt, keine Ersatzleistungen tätigen.
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für alle Schäden und Ansprüche unserer Teilnehmer, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnehmerbeitrag beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust durch Diebstahl, Beschädigung oder sonstigen Verlust von persönlichen Gegenständen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Wird die Maßnahme infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann der Teilnehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Maßnahme beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


